Schulträger können Mittel aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ für digitales Lernen beantragen

23.07.2020

Andrea Tschacher und Klaus Schlie: „Es wurde ein schlankes Verfahren vereinbart, um Gelder zügig auszahlen zu können“

Ratzeburg. Seit 20.Juli 2020  können die schleswig-holsteinischen Schulträger Mittel aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ des Bundes und Landes für digitales Lernen beantragen. Im Kreis Herzogtum Lauenburg werden die Allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren mit rund 930.000 € und die Berufsbildenden Schulen und Pflegeschulen mit rund 180.000 € gefördert.

Die Gelder sollen benutzt werden, um digitale Endgeräte wie Laptops, Notebooks oder Tablets für die Schulen zu beschaffen. „Allen Schülerinnen und Schülern soll das digitale Lernen zu Hause möglich sein. Dafür schaffen wir die Voraussetzungen und können im kommenden Schuljahr leihweise Geräte an die Kinder und Jugendlichen geben, die sie benötigen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit“, sagen die lauenburgischen Landtagsabgeordneten Andrea Tschacher und Klaus Schlie.

Ausdrücklich sei ein „schlankes Verfahren“ gewählt worden, um die Mittel zügig den Schulträgern auszahlen zu können. Es reicht ein Antrag über das Online-Portal https://dpakt.schleswig-holstein.de/ Eine Auflistung der Anschaffungen sowie eine Investitionsplanung müssen erst mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Anträge auf Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind bis zum 31. August 2020 möglich. Das Budget pro Schulträger ist abhängig von der Zahl der beschulten Schülerinnen und Schüler.

Bildungsministerin Karin Prien dankte ausdrücklich den kommunalen Landesverbänden für die gute Zusammenarbeit. „Alle Beteiligten haben nach Wegen gesucht, um die Schulen in dieser schwierigen Zeit schnell unterstützen zu können.“

Zusätzlich werden Musterdokumente wie Leihvertrag, Nutzungsordnung, Datenschutzhinweise vorbereiten und an die Schulträger und Schulen weitergegeben“, ergänzte Andrea Tschacher abschließend.

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V.i.S.d.P.
Christoph Beckmann