CDU unterstützt Investitionen in Kultureinrichtungen

18.11.2020

Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen

Für die CDU haben Kultureinrichtungen einen hohen Stellenwert. Besonders auch die freie Kulturszene und kleinere Einrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag für die regionale kulturelle Infrastruktur. Deshalb hat der Landtag den Landesfördertopf IMPULS 2030 mit Mitteln zur Förderung in Kultureinrichtungen ausgestattet. Aus dem Fördertopf haben kleine Kultureinrichtungen außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften jetzt Geld erhalten, um Investitionen vorzunehmen.

„Wir wollen die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Angebote hier vor Ort erhalten und neue Ideen und Innovationen im Kulturbereich unterstützen. Gerade weil Kultureinrichtungen es in den vergangenen Monaten nicht leicht gehabt haben, können die Investitionen jetzt eine Unterstützung sein, um unsere Kultureinrichtungen für die Zukunft gut aufzustellen“, so die lauenburgische Landtagsabgeordnete Andrea Tschacher.

Das Zugpferdemuseum e.V. in Lütau hat daher aus dem Fördertopf "Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen" des Landes jetzt rund 10.600 € erhalten. Damit soll ein Präsentationssystem für Sonderausstellungen beschafft werden.

Für das Zugpferdemuseum könne die Förderung eine Unterstützung sein, um sich zukunftsfest aufzustellen und mit der Anschaffung eines Präsentationssystem ihr Angebot dem Publikum zeitgemäß und noch besser präsentieren zu können. Gerade weil in kleinen Kultureinrichtungen das Geld oft nicht locker sitzt, könne die Landesförderung daher eine große Hilfe sein, so die CDU-Landtagsabgeordnete.

„Mit der Förderung wollen wir die Kultur im Herzogtum Lauenburg auch in Zeiten der Corona-Pandemie unterstützen, damit unsere kulturellen Einrichtungen ihr tolles Angebot den Besucherinnen und Besuchern  in moderner Form und bestmöglich präsentieren können“, so Andrea Tschacher abschließend.
Anträge für die Förderperiode im Jahr 2021 können voraussichtlich vom 1. Januar 2021 bis zum 30. April 2021 bei der IB.SH eingereicht werden.
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V.i.S.P.
Christoph Beckmann