Sirenenausbau Herzogtum Lauenburg wird mit rund 153.000 unterstützt

15.10.2024

Andrea Tschacher und Rasmus Vöge: Förderrichtlinie zum Sirenenausbau – Kreis Herzogtum Lauenburg wird mit rund 153.000 € unterstützt.


Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat im September die bereits angekündigte landeseigene Sirenenförderrichtlinie verabschiedet. Damit soll die Modernisierung des Sirenennetzes im Land vorangetrieben und bis zum Jahr 2030 landesweit etwa 4000 neue Sirenen angeschafft oder bestehende Sirenen so ertüchtigt werden, dass sie über digitale Empfänger zentral ausgelöst werden können. Das landeseigene Programm wurde notwendig, da der Bund trotz wiederholter Aufforderung durch die Innenminister der Länder seine Mittel hierfür nicht erhöht hat.
Zur neuen Förderrichtline erklärten die Lauenburgischen Landtagsabgeordneten Andrea Tschacher und Rasmus Vöge: „Wir haben immer gesagt, dass die Bundesmittel für eine Modernisierung unseres Sirenennetzes nicht im Ansatz ausreichen und dafür frühzeitig ein eigenes Landesprogramm angekündigt. Mit dem Programm des Landes übernehmen wir Verantwortung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und leisten einen wichtigen Beitrag für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz in Schleswig-Holstein“.
Bis zum Jahr 2030 wird das Land die Kommunen im Land nun mit 23 Millionen Euro unterstützen. Dabei haben sich Land und die unteren Katastrophenschutzbehörden eng abgestimmt. „Wir wollen mit den vorhandenen Mitteln möglichst viel erreichen. Unsere unteren Katastrophenschutzbehörden wissen am besten, wo bei ihnen Sirenen besonders wichtig sind", so Andrea Tschacher weiter.
Rasmus Vöge ergänzt: “Die Mittel werden nach einem vorgegebenen Verteilschlüssel, der sowohl die Anteile der einzelnen Kreise an den Risikogebieten als auch der Bevölkerung und der Siedlungsfläche berücksichtigt. Auf unseren Kreis Herzogtum Lauenburg entfallen somit 152.995,60 €“.
Bereits jetzt im laufenden Jahr werden für das Vorhaben 6,74 Millionen Euro bereitgestellt. Für im Jahr 2023 begonnene Maßnahmen können Kreise und kreisfreie Städte die Mittel auch rückwirkend beantragen. Für Städte mit über 80.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ergänzend zur Förderung von Sirenen auch optional die Förderung mobiler Warnmittel möglich.