Am 16. Januar startet Klimaschutz-Förderprogramm

06.01.2023

Im Rahmen eines Förderprogramms fördert das Land PV-Balkonanlagen und
Heizungssysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien. Das Förderprogramm,
welches bis Ende 2026 läuft, hat das Ziel, die fossile Abhängigkeit von privaten
Haushalten weiter zu reduzieren.

Auf einer bürokratiearmen Antragsplattform können sich nun alle Bürgerinnen und
Bürger über die Möglichkeiten der Förderung von PV- Balkonanlagen und der
Förderung von nicht-fossilen Heizungssystemen informieren. Die Anträge können ab
dem 16. Januar 2023 digital gestellt werden.


„Nicht nur Eigentümer von Haushalten, sondern auch Mieterinnen und Mieter können
Anträge stellen. Mieterinnen und Mieter benötigen dazu lediglich die
Einverständniserklärung des Vermieters", erläutert Rasmus Vöge.

„Die Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen wird mit bis zu 200 Euro gefördert.
Der Wechselrichter muss eine Mindestleistung von 250 Watt und eine Höchstleistung
von 600 Watt besitzen. Maximal 50% der Gesamtkosten sind förderfähig, ergänzt
Andrea Tschacher“.
Beide Landtagsabgeordnete führen weiter aus, dass in einer zweiten Stufe der
Förderung voraussichtlich ab Sommer 2023 auch stationäre Batteriespeichersysteme
und Wallboxen an Mehrfamilienhäusern gefördert werden.
Gefördert werden aber auch Heizungssysteme wie Wärmepumpen mit bis zu 2.000
Euro, Solarkollektoranlagen bis zu 900 Euro, Biomasseheizungen mit bis zu 900
Euro und der Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro. Die Förderungsquote
beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten.

Die Beantragung der Förderung erfolgt ab dem 16. Januar 2023 ausschließlich digital
über die Webseite „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Serviceportal des
Landes Schleswig-Holstein (https://serviceportal.schleswig-holstein.de).
„Durch die Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen wird den Menschen das
Angebot gemacht, auch bereits mit einem kleinem Eigenanteil einen
niedrigschwelligen Einstieg zur Energieerzeugung zu leisten,“ so Tschacher und
Vöge abschließend.