Fonds für Barrierefreiheit: Neue Anträge für Förderung ab Januar 2021 online möglich Etat wird weiter aufgestockt

07.12.2020

Aumühle. „Ab dem 1. Januar 2021 können beim Land online wieder Anträge auf Förderung aus dem Fonds für Barrierefreiheit gestellt werden. Gefördert werden modellhafte inklusive Projekte, mit denen beispielsweise Gebäude barrierefrei umgerüstet werden“, so die lauenburgische Landtagsabgeordnete Andrea Tschacher.
Sie bittet alle betroffenen Institutionen aus den Bereichen Wirtschaft, Kommunen und Kirchen darum, geeignete Projekte auszuloten, Anträge zu stellen und die Mittel aus dem Fonds zu nutzen: „Es geht bevorzugt darum, vollständige Nutzungsketten zu erzeugen, also möglichst den gesamten Lebensraum für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten“, sagte sie.

Die Landtagsabgeordnete nannte ein konkretes Beispiel: „Es ist wichtig, eine barrierefreie Bushaltestelle in der Nähe eines Museums zu haben. Notwendig sind aber auch ein barrierefreier Eingangsbereich, Sanitärräume, Ausstellungen, Führungen und entsprechend geschultes Personal. So soll Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht und gesichert werden.
Finanzielle Unterstützung ist aber auch für Veranstaltungen, Projekte oder Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit möglich, um Barrieren in den Köpfen der Menschen abzubauen.

„Inklusion ist nicht nur ein Gebot der Solidarität – Inklusion ist ein Menschenrecht und ein Ziel in unserer Landesverfassung. Hürden, die dem im Wege stehen, müssen wir gemeinsam abbauen: in der Planung, beim Bauen, in Schulen, am Arbeitsplatz und in unseren Vorstellungen“, so die Landtagsabgeordnete.

Seit 2019 sind aus dem Fonds für Barrierefreiheit landesweit 101 Projekte unterstützt und teil-weise umgesetzt worden. Bis 2022 stehen für die Inklusion und Teilhabe Mittel von zehn Millionen Euro bereit. Ab 2021 wird der Fonds um weitere fünf Millionen Euro aufgestockt, die bis Ende 2024 abgerufen werden können.

Der Link zum Antragsverfahren im Internet: https://schleswig-holstein.de/unbrk

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V.i.S.d.P.
Christoph Beckmann