Rettungsdienstgesellschaft

18.03.2020

Stellungnahme der CDU-Fraktion zur PM der SPD im Zusammenhang mit der Gründung einer gemeinnützigen Rettungsdienstgesellschaft

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Norbert Brackmann, erklärt hierzu: „Zunächst ist die Diskussion nicht neu, sondern wird seit 5 Jahren geführt. Nachdem in einem Beihilfeverfahren vor der EU-Kommission deutlich wurde, dass der derzeitige Vertrag mit dem DRK wohl rechtswidrig zustande gekommen ist und damit die Nichtigkeit des Vertrages drohte, hat der Haupt- und Innenausschuss am 27.04.2015 beschlossen, den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem DRK-Kreisverband aus dem Jahre 1999 unverzüglich und unwiderruflich zum 31.12.2021 zu kündigen. Nur so konnte bei der EU-Kommission die Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Dies bedeutet, dass jede Mitarbeit des DRK im Rettungsdienst endet, sofern nicht über eine Neuvergabe im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zeitgerecht vorher eine neue Vergabe erfolgt! Seitdem diskutieren wir in den unterschiedlichsten Gremien die Frage, ob wir die eigentlich gebotene europaweite Ausschreibung des Rettungsdienstes, als rechtssichere Alternative die Übernahme des Rettungsdienstes durch den Kreis selbst oder die in der Rechtsliteratur heftig diskutierte Bereichsausnahme wählen sollen. Letztere sieht im Vergabeverfahren die Möglichkeit vor, eine Ausschreibung auf gemeinnützige Hilfsorganisationen zu beschränken. Für die letztgenannte Variante hatte sich das DRK stark gemacht. Um auf jeden Fall ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten, wurde deshalb eine renommierte Kieler Anwaltskanzlei mit einem Gutachten beauftragt. Über den Inhalt wurde dann im Haupt- und Innenausschuss mit dem Verfasser des Gutachtens Herrn Prof. Dr. Raabe ausführlich diskutiert. In seiner Sitzung vom 17.06.2019 wurde dann einstimmig beschlossen, die Variante 6 der Verwaltungsvorlage, d.h. die Organisation durch eine eigene Gesellschaft des Kreises umzusetzen. Die eigentlichen Rettungsdienstleistungen sollten an gemeinnützige Hilfsorganisationen vergeben werden.

Allen war dabei bekannt (Rdz. 83 des Gutachtens von Herrn Prof. Raabe), dass die Bereichsausnahme nur für die eigentlichen Leistungen des Rettungsdienstes, nicht aber für die Arbeiten im administrativen und kaufmännischen Bereich gelten. Deshalb musste und muss auch heute noch der administrative und kaufmännische Bereich vom eigentlichen Rettungsdienst getrennt werden. Deshalb ist ein Verbleib dieses Teils der Leistungen beim DRK auch für die Zukunft ausgeschlossen!

Am 16.09.2019 hat der Haupt- und Innenausschuss dann einstimmig die Gründung einer solchen „Management“-GmbH beschlossen. Mit diesem Beschluss ist auch der ohnehin schon enge Zeitplan (Vorlage 2019/2040 (140)) beschlossen worden. Darin ist vorgesehen, dass die GmbH zum 01.07.2020 den Betrieb aufnimmt. Dies ist bereits eine Überschreitung der ursprünglichen Planung eine rechtssichere Vergabe mit Rücksicht auf betroffene Mitarbeiter*innen, mögliche Rechtsstreitigkeiten und die Vorbereitung des Übergangs ein Jahr vor dem Wechsel, also zum 31.12.2020 abgeschlossen zu haben. Bereits jetzt ist absehbar, dass eine solche Vergabeentscheidung frühestens im 2. Quartal 2021 möglich sein wird.

Wer nach 5 Jahren Diskussion jetzt die Flucht in die Vertagung sucht, gefährdet die wertvolle Arbeit der gemeinnützigen Hilfsorganisationen im Rettungsdienst. Statt anderen Fraktionen in Stil und Inhalt unangemessene Vorwürfe zu machen, sollte sich die SPD-Fraktion lieber selbst fragen, ob sie ihren Pflichten in dieser Zeit wirklich nachgekommen ist,“ erklärt Brackmann abschließend.